Aktuell

Remonstrationsrecht

Liebe Studierende,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie das Recht haben, gegen Ihre Prüfungsergebnisse zu remonstrieren. Die Frist für die Einreichung einer Remonstration der kleinen Hausarbeiten im Zivilrecht und Klausuren im Deutschen und Europäischen Arbeitsrecht endet am 2. Juli 2024. Bitte stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Unterlagen und Begründungen rechtzeitig eingereicht werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Lehrstuhl Klocke

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Korrekturassistenten

Der Lehrstuhl sucht fortlaufend Korrekturassistenten und -assistentinnen. Bei Interesse können Sie sich unter Vorlage Ihres Zeugnisses der ersten juristischen Staatsprüfung unter lsklocke@uni-mainz.de bewerben.

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